Die Qualität anwaltlicher Beratung hängt nicht von der Größe der Kanzlei ab, sondern von Qualifikation des Rechtsanwaltes. Seit mehr als 30 Jahren vertrete ich Beamte des Bundes, der Länder und der Kommunen.
Ich arbeite mit elektronisch geführten Akten, elektronsicher Korrespondenz und digitalen Datenbanken für juristisches Fachwissen. Alle Arbeitsplätze sind mit Spracherkennung ausgestattet. Texte werden elektronisch erstellt und in der Regel auch nur so versandt und gespeichert. Informationen beziehe ich über den Marktführer im Bereich der juristischen Literatur. Eingehende Unterlagen, Dokumente und Briefpost werden eingescannt und dann nur noch elektronisch weiterbearbeitet.
Meine Kanzlei hat eine feste Angestellte. Daneben arbeite ich mit einem Außensekretariat. So ist gewährleistet, dass Ihr Anruf zu den üblichen Bürozeiten zwischen 09:00 Uhr und 18:00 Uhr persönlich entgegen genommen wird. Meine Mitarbeiterin und alle für mich tätigen Personen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Studiert habe ich an der Universität Heidelberg. Während der Referendarzeit in Mannheim war ich u.a. beim Regierungspräsidium Karlsruhe und dem Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis eingesetzt. Nach der Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 1994 habe ich zügig weitere Kompetenzen im Verwaltungsrecht erworben. Nach einer zusätzlichen Fachanwaltsausbildung und bestandener Prüfung wurde mir 1999 die Erlaubnis erteilt, die Berufsbezeichnung Fachanwalt für Verwaltungsrecht zu führen.
Nur wenige Prozent* der Rechtsanwälte in der Bundesrepublik haben das Recht sich als Fachanwalt für Verwaltungsrecht zu bezeichnen. Und innerhalb dieses Rechtsgebietes arbeite ich ausschließlich im Beamtenrecht. Die Berufsbezeichnung Fachanwalt für Beamtenrecht gibt es leider nicht.
Naturhorn - Foto sebastianhornung.com
(*BRAK Statistik zum 01.01.2017)